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19.05.2007

Drängler leben gefährlich



Ein Fehlverhalten, das sehr teuer geahndet wird und auch den Ausweis kosten kann. Zu nahes Auffahren kann nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren abgewickelt werden. Die Angelegenheit landet vor Gericht. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen, zumindest aber hohe Bussen. Im Administrativverfahren des Strassenverkehrsamtes seines Wohnkantones kommt man nur in leichten Fällen mit einer blossen Verwahrnung davon. Ansonsten muss mit einmonatigem Ausweisentzug, in schweren Fällen gar mit drei Monaten gerechnet werden. Weist der fehlbare Lenker einen getrübten Leumund als Autofahrer auf, ist das «Permis» im schlimmsten Fall aufgrund des «Kaskadensystems» (vgl. Kontext) gar für immer weg. Dazu kommen hunderte, wenn nicht tausende Franken an Polizei-, Gerichts- und Anwaltskosten und für die Gebühren im Administrativverfahren.

Nimmt man zu nahes Auffahren etwa auf der Autobahn als Massstab, dann stehen sehr viele Autofahrer auf der Schwelle zum Fussgängerdasein. Den Abstand zum Vordermann nicht einhalten kann eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz bedeuten. Korrektes Fahren auf der Autobahn ist aber auch nicht ganz einfach. Kaum hält man den sicheren Abstand zu dem vorne ein, drückt einer von der anderen Spur dazwischen und halbiert die Distanz. Und zack – schon ist man kriminell unterwegs!

So schnell gehts nicht. Wenn die Polizei Abstandsünder jagt, schlägt sie nicht in solchen Situationen zu. Peter Eggenschwiler von der Medienstelle der Kantonspolizei Solothurn erklärt, dass Polizeistreifen Drängler und Aufhocker über eine gewisse Strecke beobachten. Erst wenn einer dem Vordermann über eine längere Distanz zu nahe aufsitzt, ist der Tatbestand erfüllt. Laut Eggenschwiler greift die Polizei beispielsweise ein, wenn ein zu nahes Auffahren während eines Kilometers beobachtet wird.



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